Beendigung des Lehrverhältnisses

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Auflösung eines Lehrverhältnisses

Du fühlst dich im Betrieb nicht wohl, oder möchtest die Lehrstelle oder den Lehrberuf wechseln? Dann solltest du wissen, welche Arten es gibt wie ein Lehrverhältnis beendet werden kann. Es wir unterschieden ob die Lehre vorzeitig beendet wird oder nach einem geregeltem Ablauf wie das Ende der Lehrzeit. Untenstehend findest du die Möglichkeiten wir ein Lehrverhältnis endet.

In der Probezeit

In den ersten 3 Monaten deiner Lehrzeit haben dein Lehrberechtigter und du die Möglichkeit, das Lehrverhältnis ohne Angaben von Gründen schriftlich aufzulösen.

Ende des Lehrverhältnisses

Das Lehrverhältnis endet nach Ablauf deiner Lehrzeit und wird im Lehrvertrag vereinbart. Als Lehrling hast du immer das Recht zu kündigen. Das Lehrverhältnis kann auch vorzeitig aufgelöst werden. Infos zur Beendigung und vorzeitiger Auflösung des Lehrverhältnisses findest du auf der Informationsseite der AK.

Nach der Behalte Pflicht

Nachdem du die Lehrabschlussprüfung bestanden hast, muss dich der Betrieb noch mindestens 3 Monate (außer bei Saisonbetrieben) beschäftigen. Solltest du aber nur die Hälfte der Lehrzeit in diesem Unternehmen gearbeitet haben, verkürzt sich die sogenannte Weiterverwendungszeit auf 1,5 Monate. Nach Beendigung der Lehrzeit steht es dir frei, den Betrieb zu wechseln.

Einvernehmliche Lösung

Wenn sowohl dein Ausbilder oder du der Meinung seid, dass diese Lehre oder der Betrieb nicht zu dir passen, dann kann das Lehrverhältnis einvernehmlich gelöst werden. Der einvernehmlichen Lösung musst du oder dein Erziehungsberechtigter (wenn du unter 18 bist) nach einer „Belehrung“ für die Beendigung des Lehrverhältnisses zustimmen.

Auflösung des Lehrverhältnisses aus wichtigen Gründen

Gründe auf Seite des Lehrlings sind:

  • Diebstahl,
  • Veruntreuung oder sonstige strafbare Handlungen,
  • wiederholtes und unbefugtes Fernbleiben von der Arbeit,
  • die Vernachlässigung von Pflichten,
  • länger als 3 Monate Haft (ausgenommen Untersuchungshaft),
  • Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen.

Gründe auf Seite des Lehrbetriebes sind:

  • Verletzung der Ausbildungspflicht durch den Lehrberechtigten,
  • wenn der Lehrling nicht ohne Schaden für seine Gesundheit bleiben kann,
  • wenn der Lehrberechtigte den Lehrling zu unsittlichen oder gesetzeswidrigen Handlungen zu verleiten versucht,
  • ihn misshandelt,
  • körperlich züchtigt oder
  • ihn erheblich wörtlich beleidigt oder ihn nicht davor schützt.

Diese vorzeitige Auflösung eines Lehrverhältnisses bedarf der Schriftform.
Wird das Lehrverhältnis vom Lehrling aus vorzeitig aufgelöst, muss überdies die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters vorliegen.

Lehrzeugnis

Nach Beendigung oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses muss dir der/die Lehrberechtigte auf seine/ihre Kosten ein Zeugnis ausstellen. Das Zeugnis muss Angaben über den Lehrberuf und die Dauer der Lehrzeit beinhalten. Formulierungen, die dir für deinen zukünftigen Berufsweg schaden könnten, sind nicht zulässig.

Fragen zur Auflösung eines Lehrverhältnisses:

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem Lehrling?

In Österreich ist die Kündigungsfrist für Lehrlinge im Regelfall sehr kurz geregelt, um beiden Parteien, also sowohl dem Lehrling als auch dem Lehrberechtigten (dem Arbeitgeber), Flexibilität zu ermöglichen.

  • Während der Probezeit: Die Probezeit bei einem Lehrverhältnis beträgt in Österreich maximal drei Monate. Innerhalb dieser Zeit kann das Lehrverhältnis von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos aufgelöst werden.
  • Nach der Probezeit: Nach Ablauf der Probezeit gilt grundsätzlich keine spezifische Kündigungsfrist, da das Lehrverhältnis nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) auf bestimmte Zeit abgeschlossen wird, nämlich für die Dauer der Lehrzeit. Eine einseitige Kündigung durch den Lehrberechtigten ist während der laufenden Lehrzeit prinzipiell nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. bei grobem Fehlverhalten des Lehrlings) möglich. Dies würde dann eine fristlose Entlassung darstellen.
  • Kündigung durch den Lehrling: Ein Lehrling kann nach der Probezeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat das Lehrverhältnis einseitig auflösen. Diese Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Zusammengefasst: Während der Probezeit gibt es keine Kündigungsfrist, danach kann ein Lehrling mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber nach der Probezeit ist nur unter bestimmten, gesetzlich definierten Umständen möglich.

Wann endet ein Lehrverhältnis automatisch?

Ein Lehrverhältnis endet in Österreich automatisch unter folgenden Umständen:

  • Beendigung der vereinbarten Lehrzeit:Das Lehrverhältnis endet automatisch mit dem Ablauf der im Lehrvertrag festgelegten Lehrzeit. Diese Dauer ist je nach Lehrberuf unterschiedlich und beträgt in der Regel zwischen zwei und vier Jahren.
  • Erfolgreiche Ablegung der Lehrabschlussprüfung:Das Lehrverhältnis endet automatisch, wenn der Lehrling die Lehrabschlussprüfung vor Ablauf der vereinbarten Lehrzeit erfolgreich besteht. In diesem Fall endet das Lehrverhältnis mit dem Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses der Prüfung.
  • Nichtbestehen der Lehrabschlussprüfung nach Ablauf der Lehrzeit:Sollte der Lehrling die Lehrabschlussprüfung nach Ablauf der Lehrzeit nicht bestehen, endet das Lehrverhältnis trotzdem mit dem Ablauf der vereinbarten Lehrzeit. Der Lehrling hat jedoch das Recht, die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
  • Tod des Lehrlings:Das Lehrverhältnis endet automatisch mit dem Tod des Lehrlings.
  • Betriebsbedingte Gründe
  • Wenn der Betrieb, in dem der Lehrling ausgebildet wird, geschlossen wird oder aufhört zu existieren, endet das Lehrverhältnis automatisch.
    In diesen Fällen bedarf es keiner Kündigung oder eines weiteren Aufhebungsvertrags, da das Lehrverhältnis durch die oben genannten Ereignisse automatisch endet.

    Kann man als Lehrlings kündigen?

    Ja, als Lehrling kann man in Österreich das Lehrverhältnis kündigen. Dabei gibt es bestimmte Regelungen, die beachtet werden müssen:

    • Kündigung während der Probezeit: Während der Probezeit, die in der Regel die ersten drei Monate der Lehrzeit umfasst, kann der Lehrling das Lehrverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Diese Kündigung kann fristlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen.
    • Kündigung nach der Probezeit: Nach Ablauf der Probezeit kann der Lehrling das Lehrverhältnis ebenfalls kündigen, allerdings muss hierbei eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und an den Lehrberechtigten (Arbeitgeber) gerichtet sein.

    • Form der Kündigung: Die Kündigung nach der Probezeit muss schriftlich erfolgen. Es ist wichtig, das Kündigungsschreiben korrekt zu formulieren und den genauen Zeitpunkt anzugeben, zu dem das Lehrverhältnis enden soll.

    Wichtige Hinweise:

    • Eine Kündigung durch den Lehrling ist nach der Probezeit zwar möglich, sollte aber gut überlegt sein. Es ist ratsam, vorher das Gespräch mit dem Arbeitgeber oder den Ausbildern zu suchen, um mögliche Probleme oder Unzufriedenheiten zu klären.
    • Bei einer vorzeitigen Beendigung der Lehre besteht die Möglichkeit, dass sich dies auf die berufliche Zukunft auswirken kann, insbesondere wenn es um die Suche nach einer neuen Lehrstelle oder eine zukünftige Beschäftigung im selben Berufsfeld geht.

    Zusammengefasst: Ja, Lehrlinge können das Lehrverhältnis kündigen, müssen jedoch nach der Probezeit eine einmonatige Kündigungsfrist einhalten und die Kündigung schriftlich einreichen.

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