Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Beschriftungsdesigner und Werbetechniker / Beschriftungsdesignerin und Werbetechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Beschriftungsdesigner und Werbetechniker / Beschriftungsdesignerin und Werbetechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 675€, im 2. Lehrjahr 815€, im 3. Lehrjahr 1030€ und im 4. Lehrjahr 1245€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Beschriftungsdesigner und Werbetechniker / zur Beschriftungsdesignerin und Werbetechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.670€ bis 1.860€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Beschriftungsdesigner und Werbetechniker / Beschriftungsdesignerin und Werbetechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Beschriftungsdesigner und Werbetechniker / einer ausgelernten Beschriftungsdesignerin und Werbetechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Beschriftungsdesigner und Werbetechniker / Beschriftungsdesignerinnen und Werbetechnikerinnen können zu VorarbeiterInnen aufsteigen. Aufgrund der vielfältigen Arbeitstechniken ist in diesem Beruf Weiterbildung im Bereich Materialien und im Bereich Verfahren wichtig, zum Beispiel Sieb- und Digitaldruck, Lichttechnik, Desktop-Publishing-Programme. Überhaupt ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Generell sind die Aufstiegschancen sehr vom Betrieb abhängig, in dem du arbeitest.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den Handwerken “Schildherstellung”, “Lackierer”, “Vergolder und Staffierer” oder “Maler und Anstreicher” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Meisterprüfung.