Büchsenmacher / Büchsenmacherinnen stellen verschiedene Jagd- und Sportwaffen in Einzel- oder Serienproduktion her. Außerdem sind sie mit der Wartung und Reparatur der Pistolen und Gewehre beschäftigt. Sie verkaufen auch Munition und diverses Waffenzubehör. Als Büchsenmacher / Büchsenmacherin arbeitest du mit BerufskollegInnen zusammen und bist in Werkstätten und Verkaufslokalen von Klein- und Mittelbetrieben des Büchsenmachergewerbes tätig. Eine weitere Beschäftigungsmöglichkeit bieten größere Industriebetriebe der Sport- und Jagdwaffenbranche. Die wichtigsten Erzeugnisse von Büchsenmachern / Büchsenmacherinnen sind Einzelteile von Schusswaffen (z.B. Gewehrabzüge, Patronenmagazine, Gewehrschäfte) sowie Pistolen, Jagd- und Sportgewehre.
Du bist handwerklich geschickt und fingerfertig? Außerdem siehst du sehr gut und arbeitest genau? Du verfügst auch über technisches Verständnis und räumliche Vorstellungskraft? Wunderbar! Du bringst bereits wesentliche Voraussetzungen für diesen Lehrberuf mit. Dein Denken ist logisch-analytisch, du lernst gerne dazu und bist offen für Weiterbildung. Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit ist für diesen Lehrberuf ebenfalls von Vorteil. Deine Haut ist im Idealfall unempfindlich, dein Sehvermögen sehr gut. Wenn du auch mündliche Sprachfertigkeit und gute Auge-Hand-Koordination mit in die Lehre bringst, bist du für diesen Beruf geeignet.
Männliche Lehrlinge sind in diesem Beruf eindeutig in der Überzahl, in den letzten Jahren gab es gar keine weiblichen Auszubildenden. Generell werden nur sehr wenige Personen in dieser Lehre ausgebildet, zuletzt waren es weniger als 10 pro Jahr. Die Jobaussichten sind ambivalent. Größere Industriebetriebe der Jagd- und Sportwaffenindustrie gibt es in Österreich nur vereinzelt, die Beschäftigung in Klein- und Mittelbetrieben ist weitaus häufiger. Eine zusätzliche Arbeitsmöglichkeit stellt der Reparatur- und Servicebereich des Waffen- und Munitionshandels dar. Polizei und Heer benötigen zwar eine Vielzahl von Waffen, allerdings ist eine Beschäftigung dort nur eingeschränkt möglich, da Maschinengewehre und –pistolen nur von den zuständigen WaffenmeisterInnen der jeweiligen Institution bearbeitet werden dürfen.