Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Chemieverfahrenstechniker / Chemieverfahrenstechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Chemieverfahrenstechniker / Chemieverfahrenstechnikerin Lehrling verdienst du beispielsweise im Chemischen Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 568€, im 2. Lehrjahr 894€, im 3. Lehrjahr 1.218€ und im 4. Lehrjahr 1.542€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Chemieverfahrenstechniker / zur Chemieverfahrenstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.730€ bis 1.920€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Chemieverfahrenstechniker / Chemieverfahrenstechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Chemieverfahrenstechniker / einer ausgelernten Chemieverfahrenstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
In großen Industriebetrieben können Chemieverfahrenstechniker / Chemieverfahrenstechnikerinnen zu VorarbeiterInnen, SchichtführerInnen, AbteilungsleiterInnen oder auch WerkführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung als Chemieverfahrenstechniker / Chemieverfahrenstechnikerin (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) ist beispielsweise im reglementierten Gewerbe “Chemische Laboratorien” gegeben. Voraussetzung dafür ist ein entsprechender Befähigungsnachweis.