Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Drechsler / Drechslerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Drechsler / Drechslerin Lehrling verdienst du im Holz und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 666€, im 2. Lehrjahr 813€, im 3. Lehrjahr 948€ und im 4. Lehrjahr 1.026€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Drechsler / zur Drechslerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.500€ bis 1.670€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Drechsler / Drechslerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Drechsler / einer ausgelernten Drechslerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
In größeren Betrieben können Drechsler / Drechslerinnen zu WerkmeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Die Möglichkeit einer selbstständigen Tätigkeit (als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn) besteht für Drechsler / Drechslerinnen beispielsweise in den Handwerken “Drechsler”, “Binder” oder “Tischler”. Voraussetzung dafür ist die Meisterprüfung.