Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau Lehrling verdienst du im Handelsgewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 730€, im 2. Lehrjahr 940€, im 3. Lehrjahr 1.200€ und im 4. Lehrjahr 1.250€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre liegt das Einstiegsgehalt als E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce-Kauffrau bei 1.440€ bis 2.070€ (brutto).
Wie bei der Lehrlingsentschädigung gibt es auch nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als E-Commerce-Kaufmann/ E-Commerce-Kauffrau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten E-Commerce-Kaufmann / einer ausgelernten E-Commerce-Kauffrau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegschancen vom Betrieb abhängig, in dem du arbeitest. Meistens sind diese vor allem in Großbetrieben gut. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. E-Commerce-Kaufmänner / E-Commerce-Kauffrauen sind immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt, weil sich die virtuelle Welt ständig verändert und erweitert. Es ist daher sehr wichtig, immer über neue Online-Trends und Online-Entwicklungen informiert zu sein.
Im Handelsgewerbe kannst du dich als E-Commerce-Kaufmann / E-Commerce Kauffrau selbstständig machen. Da das Handelsgewerbe ein freies Gewerbe ist, benötigst du dafür keinen Berechtigungsnachweis.