Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter Feldgemüsebau / Facharbeiterin Feldgemüsebau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter Feldgemüsebau / Facharbeiterin Feldgemüsebau Lehrling verdienst du in einem bäuerlichen Betrieb im Burgenland als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 751€, im 2. Lehrjahr 945€, im 3. Lehrjahr 1.153€.
Ein Gartenbaubetrieb in Kärnten bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 537€, im 2. Lehrjahr 605€, im 3. Lehrjahr 822€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter Gemüsebau / zur Facharbeiterin Gemüsebau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.420€ bis 1.580€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter Gemüsebau / Facharbeiterin Gemüsebau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter Gemüsebau / einer ausgelernten Facharbeiterin Gemüsebau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Eine selbstständige Berufsausübung ist in der Land- und Forstwirtschaft nicht an die Erbringung eines Befähigungsnachweises gebunden. Wenn du aber trotzdem die Meisterprüfung ablegen willst, darfst du dich danach “Feldgemüsebaumeister” / “Feldgemüsebaumeisterin” nennen. Außerdem kannst du als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn beispielsweise im freien Gewerbe “Feilbieten von Obst, Gemüse, Kartoffeln, Naturblumen, Brenholz, Butter und Eiern im Umherziehen” oder im Handelsgewerbe selbstständig tätig sein. Für ein freies Gewerbe ist kein Befähigungsnachweis nötig.