Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft / Facharbeiterin Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft / Facharbeiterin Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft Lehrling verdienst du in einem Gartenbau- und Baumschulbetrieb im Burgenland, Niederösterreich und Wien als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 600€, im 2. Lehrjahr 675€, im 3. Lehrjahr 900€.
Die Bundesforste bezahlen dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 868€, im 2. Lehrjahr 1.124€, im 3. Lehrjahr 1.572€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft / zur Facharbeiterin Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft liegt das Einstiegsgehalt bei 1.970€ bis 2.200€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft / Facharbeiterin Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft / einer ausgelernten Facharbeiterin Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Facharbeiter Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft / Facharbeiterinnen Forstgarten- und Forstpflegewirtschaft können zu VorarbeiterInnen und MaschinenführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
In der Land- und Forstwirtschaft ist die selbstständige Berufsausübung nicht an einen Befähigungsnachweis gebunden. Wenn du trotzdem die Meisterprüfung ablegst, kannst du dich “Forstgartenmeister” / “Forstgartenmeisterin” nennen. Außerdem kannst du als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn im freien Gewerbe “Durchführung von Lohnarbeiten und Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe mit Geräten, die typischerweise in solchen Betrieben verwendet werden, bestehend aus Mähen, Pressen von Heu und Silage, Jauchegrube entleeren, Holzhäckselarbeiten, Ausbringen von Dünger, Erntearbeiten, Bodenbearbeitung (Agrardienstleistungen ausgenommen Fuhrwerksdienste) selbstständig tätig sein. Ein freies Gewerbe benötigt keinen Befähigungsnachweis.