Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement / Facharbeiterin ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement / Facharbeiterin ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement Lehrling verdienst du in einem bäuerlichen Betrieb im Burgenland als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 751€, im 2. Lehrjahr 945€, im 3. Lehrjahr 1.153€.
Landwirtschaftliche Genossenschaften bezahlen dir in Tirol als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 657€, im 2. Lehrjahr 845€, im 3. Lehrjahr 1.126€ und im 4. Lehrjahr 1.470€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement / zur Facharbeiterin ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement liegt das Einstiegsgehalt bei 1.550€ bis 1.720€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement / Facharbeiterin ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement / einer ausgelernten Facharbeiterin ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen ist in jedem Beruf für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
In der Land- und Forstwirtschaft ist eine selbstständige Berufstätigkeit nicht an einen Befähigungsnachweis gebunden. Wenn du aber eine Meisterprüfung ablegst, darfst du dich “Meister ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement” / “Meisterin ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement” nennen.