Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft / Facharbeiterin Molkerei- und Käsereiwirtschaft in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft / Facharbeiterin Molkerei- und Käsereiwirtschaft Lehrling verdienst du im Molkerei- und Käsereigewerbe sowie in genossenschaftlichen Molkereien (Raiffeisenverband) als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 775€, im 2. Lehrjahr 997€, im 3. Lehrjahr 1.440€ und im 4. Lehrjahr 1.440€.
Sennereien in Vorarlberg bezahlen dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 1.053€, im 2. Lehrjahr 1.367€, im 3. Lehrjahr 1.602€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft / zur Facharbeiterin Molkerei- und Käsereiwirtschaft liegt das Einstiegsgehalt bei 1.920€ bis 2.140€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft / Facharbeiterin Molkerei- und Käsereiwirtschaft beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft / einer ausgelernten Facharbeiterin Molkerei- und Käsereiwirtschaft gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Facharbeiter Molkerei- und Käsereiwirtschaft / Facharbeiterinnen Molkerei- und Käsereiwirtschaft können beispielsweise zu OberkäserInnen, WerkmeisterInnen, AbteilungsleiterInnen und BetriebsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
In der Land- und Forstwirtschaft ist die selbstständige Berufsausübung nicht an einen Befähigungsnachweis gebunden. Wenn du aber die Meisterprüfung ablegst, darfst du dich als “Molkerei- und Käsereimeister” / “Molkerei- und Käsereimeisterin” bezeichnen. Zusätzlich kannst du als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn im Handwerk “Milchtechnologie” selbstständig tätig sein.