Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Hotelkaufmann / -frau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Hotelkaufmann / -frau Lehrling verdienst du im Hotel- und Gastgewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 700€, im 2. Lehrjahr 800€, im 3. Lehrjahr 900€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Hotelkaufmann / zur Hotelkauffrau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.400€ bis 1.560€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Hotelkaufmann / -frau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Hotelkaufmann / einer ausgelernten Hotelkauffrau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Hotelkaufleute können u.a. zu EmpfangschefInnen oder BereichsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Für Hotelkaufmänner und / -frauen bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten beispielsweise im betriebswirtschaftlich-kaufmännischen Bereich (Controlling, Buchhaltung, Marketing), in der Gästebetreuung und im Bereich EDV. Eine Erweiterung der Fremdsprachenkenntnisse ist zusätzlich immer vorteilhaft. Außerdem gibt es zahlreiche Fortbildungsmöglichkeiten im Rahmen von Kollegs, Studienlehrgängen an Fachhochschulen, Universitätslehrgängen und Universitätsstudien.
Nach erfolgreichem Lehrabschluss, Praxis und Meisterprüfung ist eine selbstständige Berufsausübung im Gastgewerbe möglich. Genau definierte Gastgewerbe-Betriebsarten sind auch als freie Gewerbe möglich, für die man keinen Befähigungsnachweis benötigt. Hier hinein fällt zum Beispiel das Betreiben einer Schutzhütte oder eines Würstelstands.