Lehrlingseinkommen als Kupferschmied


kupfer das bearbeitet wird

Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Kupferschmied / Kupferschmiedin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.

 

Gehalt als Kupferschmied

Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:

  • In welchem Bundesland befindet sich dein Lehrbetrieb?
  • Welcher Branche ist er zugehörig?
  • Welcher Kollektivvertrag wird für deinen Lehrbetrieb angewandt?

Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.

  • 1. Lehrjahr: 399 – 853 € (brutto)
  • 2. Lehrjahr: 498 – 1.095 € (brutto)
  • 3. Lehrjahr: 658 – 1.396 € (brutto)

Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)

Beispiel:
Als Kupferschmied / Kupferschmiedin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€,  im 2. Lehrjahr 796€,  im 3. Lehrjahr 1.072€.

Die Metallindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€,  im 2. Lehrjahr 830€,  im 3. Lehrjahr 1.124€.

Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.

Was verdiene ich als Kupferschmied, wenn ich ausgelernt bin?

Nach abgeschlossener Lehre zum Kupferschmied / zur Kupferschmiedin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).

Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Kupferschmied / Kupferschmiedin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Kupferschmied / einer ausgelernten Kupferschmiedin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.

Welche Aufstiegsmöglichkeiten gibt es als Kupferschmied?

Kupferschmiede / Kupferschmiedinnen können zu VorarbeiterInnen, PartieführerInnen, KonstruktionszeichnerInnen und WerkmeisterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.

Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn in den reglementierten Gewerben “Spengler, Kupferschmied” (verbundenes Handwerk), “Heizungstechnik, Lüftungstechnik” (verbundenes Handwerk), “Gas- und Sanitärtechnik” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung einer Befähigungsberechtigung.

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