Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Maler und Beschichtungstechniker / Malerin und Beschichtungstechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
1. Lehrjahr: 588 – 591 € (brutto)
2. Lehrjahr: 709 – 897 € (brutto)
3. Lehrjahr: 890 – 1.203 € (brutto)
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Maler und Beschichtungstechniker / Malerin und Beschichtungstechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Maler-, Lackierer- und Schilderherstellergewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 588€, im 2. Lehrjahr 709€, im 3. Lehrjahr 890€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Maler und Beschichtungstechniker / zur Malerin und Beschichtungstechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.810 (brutto)
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Maler und Beschichtungstechniker / Malerin und Beschichtungstechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Maler und Beschichtungstechniker / einer ausgelernten Malerin und Beschichtungstechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Maler und Beschichtungstechniker / Malerinnen und Beschichtungstechnikerinnen können beispielsweise zu VorarbeiterInnen, PartieführerInnen und GeschäftsführerInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im Handwerk “Maler und Anstreicher, Lackierer, Vergolder und Staffierer, Schilderherstellung” (verbundenes Handwerk) ausüben. Voraussetzung dafür ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises.