Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Elektromaschinentechnik in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Elektromaschinentechnik Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Metall- und Elektrogewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 594€, im 2. Lehrjahr 796€, im 3. Lehrjahr 1.072€ und im 4. Lehrjahr 1.440€ .
Die Metallindustrie bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 619€, im 2. Lehrjahr 830€, im 3. Lehrjahr 1.124€ und im 4. Lehrjahr 1.520€ .
Als Lehrling in der Elektro- und Elektronikindustrie verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin oder Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 602€, im 2. Lehrjahr 799€, im 3. Lehrjahr 1.080€ und im 4. Lehrjahr 1.462€ .
Elektrizitätsversorgungsunternehmen bezahlen dir als Arbeiter / Arbeiterin oder Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 621€, im 2. Lehrjahr 833€, im 3. Lehrjahr 1.128€ und im 4. Lehrjahr 1.524€ .
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Mechatroniker / zur Mechatronikerin – Hauptmodul Elektromaschinentechnik liegt das Einstiegsgehalt bei 1.960€ bis 2.180€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Mechatroniker / Mechatronikerin – Hauptmodul Elektromaschinentechnik beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Mechatroniker /einer ausgelernten Mechatronikerin – Hauptmodul Elektromaschinentechnik gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Mechatroniker / Mechatronikerinnen – Hauptmodul Elektromaschinentechnik können zu VorarbeiterInnen, WerkmeisterInnen, WerkstättenmeisterInnen oder ProduktionsleiterInnen aufsteigen. Die Aufstiegschancen sind in Großbetrieben meist besser als in Kleinbetrieben. Generell hängen die Aufstiegsmöglichkeiten aber vom jeweiligen Betrieb ab. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Handwerk / Gewerbe “Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung”, “Mechatroniker für Elektronik”, oder “Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik” ausüben. Voraussetzung dafür sind die entsprechenden Befähigungsnachweise und eine Gewerbeberechtigung.