Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau Lehrling verdienst du im Hotel- und Gastgewerbe als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 720€, im 2. Lehrjahr 825€, im 3. Lehrjahr 930€.
McDonald´s bezahlt dir als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 777€, im 2. Lehrjahr 888€, im 3. Lehrjahr 1.100€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Systemgastronomiefachmann / zur Systemgastronomiefachfrau liegt das Einstiegsgehalt bei 1.340€ bis 1.500€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Systemgastronomiefachmann / Systemgastronomiefachfrau beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Systemgastronomiefachmann / einer ausgelernten Systemgastronomiefachfrau gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
In den Filialen systemgastronomischer Unternehmen gibt es nur geringe Aufstiegsmöglichkeiten für Systemgastronomiefachleute. Zum Beispiel kannst du aber zum Filialleiter / zur Filialleiterin aufsteigen. Mit entsprechender Weiterbildung (z.B. in Marketing) bestehen aber im Gesamtunternehmen diverse Möglichkeiten, z.B. in der regionalen oder überregionalen Filialkoordination oder in den Bereichen Einkauf oder Marketing. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, PächterIn oder GeschäftsführerIn im reglementierten Gewerbe “Gastgewerbe” ausüben. Dafür erforderlich ist der entsprechende Befähigungsnachweis. Zusätzlich können Systemgastronomiefachleute in verschiedenen Betriebsarten des Gastgewerbes arbeiten, für die keine Gewerbeberechtigung notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es sich um eine Schutzhütte handelt oder wenn nicht mehr als acht Plätze eingerichtet sind.