Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Textilgestalter / Textilgestalterin mit Schwerpunkt Stickerei in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Textilgestalter / Textilgestalterin mit Schwerpunkt Stickerei Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Textilgewerbe mit Ausnahme Vorarlbergs (Sticker, Stricker, Wirker, Weber, Posamentierer und Seiler) als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 551€, im 2. Lehrjahr 682€, im 3. Lehrjahr 798€.
Im Stickereigewerbe und der Stickereiindustrie Vorarlbergs bekommst du im 1. Lehrjahr 654€, im 2. Lehrjahr 759€, im 3. Lehrjahr 921€.
Die Textilindustrie bezahlt dir im 1. Lehrjahr 614€, im 2. Lehrjahr 759€, im 3. Lehrjahr 978€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Textilgestalter / zur Textilgestalterin mit Schwerpunkt Stickerei liegt das Einstiegsgehalt bei 1.290€ bis 1.430€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Textilgestalter / Textilgestalterin mit Schwerpunkt Stickerei beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Textilgestalter / einer ausgelernten Textilgestalterin mit Schwerpunkt Stickerei gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Textilgestalter / Textilgestalterinnen mit Schwerpunkt Stickerei können zu VorarbeiterInnen, SchichtführerInnen, ArbeitsvorbereiterInnen und QualitätsprüferInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch als Textilgestalter / Textilgestalterin mit Schwerpunkt Stickerei ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im freien Gewerbe “Erzeugung von Häkel-, Stick-, Strick- und Wirkwaren” ausüben. In diesem Fall benötigst du nur einen Gewerbeschein.