Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Verfahrenstechniker / Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Verfahrenstechniker / Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft Lehrling mit Schwerpunkt Backmittelhersteller verdienst du in einem gewerblichen Mühlenbetrieb einschließlich der Öl- und Schälmühlen als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 606€, im 2. Lehrjahr 794€, im 3. Lehrjahr 1.092€.
Die Mühlenindustrie bezahlt dir mit diesem Schwerpunkt als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 745€, im 2. Lehrjahr 958€, im 3. Lehrjahr 1.384€.
Als Verfahrenstechniker / Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft Lehrling mit Schwerpunkt Futtermittelhersteller verdienst du als Arbeiter / Arbeiterin in der Futtermittelindustrie im 1. Lehrjahr 689€, im 2. Lehrjahr 886€, im 3. Lehrjahr 1.279€.
Als Verfahrenstechniker / Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft Lehrling mit Schwerpunkt Getreidemüller bezahlt dir die Mühlenindustrie als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 745€, im 2. Lehrjahr 958€, im 3. Lehrjahr 1.384€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Verfahrenstechniker / zur Verfahrenstechniker für die Getreidewirtschaft liegt das Einstiegsgehalt bei 2.000€ bis 2.220€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Verfahrenstechniker / Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Verfahrenstechniker / einer ausgelernten Verfahrenstechnikerin für die Getreidewirtschaft gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Gewerbe “Getreidemüller” ausüben. Voraussetzung ist die Erbringung der Befähigungsnachweise.