Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Waffen- und Munitionshändler / Waffen- und Munitionshändlerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Waffen- und Munitionshändler / Waffen- und Munitionshändlerin Lehrling verdienst du im Handelsgewerbe als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 590€, im 2. Lehrjahr 745€, im 3. Lehrjahr 1.055€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Waffen- und Munitionshändler / zur Waffen- und Munitionshändlerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.500€ bis 1.660€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Waffen- und Munitionshändler / Waffen- und Munitionshändlerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Waffen- und Munitionshändler / einer ausgelernten Waffen- und Munitionshändlerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
In größeren Betrieben können Waffen- und Munitionshändler / Waffen- und Munitionshändlerinnen zu EinkäuferInnen, FilialleiterInnen, Lager- oder AbteilungsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im Gewerbe “Waffengewerbe (“Büchsenmacher”) einschließlich des Waffenhandels” ausüben. Voraussetzung sind die entsprechenden Befähigungszeugnisse. Eine selbstständige Tätigkeit ist auch im Handelsgewerbe möglich. Da dieses ein freies Gewerbe ist, benötigst du nur einen Gewerbeschein, keinen Nachweis deiner Fähigkeiten.