Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl. Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Wagner / Wagnerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Wagner / Wagnerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb aus dem Holz- und Kunststoff verarbeitenden Gewerbe als Arbeiter / Arbeiterin nach dem Lohnschema für Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer und Wagnergewerbe im 1. Lehrjahr 570€, im 2. Lehrjahr 730€, im 3. Lehrjahr 880€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Wagner / zur Wagnerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.620€ bis 1.790€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Wagner / Wagnerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Wagner / einer ausgelernten Wagnerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig. Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft.
Selbstständig kannst du diesen Beruf im freien Gewerbe “Wagner” oder “Zusammenbau von Möbelbausätzen” ausüben. Bei einem freien Gewerbe benötigst du dafür nur den Gewerbeschein.