Neben vielen anderen Punkten ist das Gehalt während und nach der Lehrzeit ein wichtiger Faktor bei der Berufswahl.
Dieses Thema ist aber sehr komplex. Anhand der folgenden Beispiele erklären wir dir gerne die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung als Zahntechniker / Zahntechnikerin in der Lehrzeit und nach deiner Ausbildung.
Dein Gehalt als Lehrling nennt sich Lehrlingsentschädigung. Wie hoch dein Lehrlings-Gehalt ist, wird durch den Kollektivvertrag geregelt. Die Höhe deiner Lehrlingsentschädigung ist aber zusätzlich von folgenden Punkten abhängig:
Die kollektivvertraglichen Mindestsätze sehen wie folgt aus.
Quelle: Gehaltskompass des AMS (http://www.gehaltskompass.at/)
Beispiel:
Als Zahntechniker / Zahntechnikerin Lehrling verdienst du in einem Betrieb des Zahntechnikergewerbes als Arbeiter / Arbeiterin im 1. Lehrjahr 539€, im 2. Lehrjahr 676€, im 3. Lehrjahr 910€ und im 4. Lehrjahr 1.072€.
Im Fall Sozialversicherungsträger – ZahntechnikerIn verdienst du als Angestellter / Angestellte im 1. Lehrjahr 766€, im 2. Lehrjahr 957€, im 3. Lehrjahr 1.340€ und im 4. Lehrjahr 1.531€.
Für Lehrlinge mit Matura gelten Sonderregelungen.
Nach abgeschlossener Lehre zum Zahntechniker / zur Zahntechnikerin liegt das Einstiegsgehalt bei 1.600€ bis 1.770€ (brutto).
Wie auch bei der Lehrlingsentschädigung gibt es nach der Lehrzeit Faktoren, die deinen Verdienst als Zahntechniker / Zahntechnikerin beeinflussen, der wichtigste Faktor ist auch hier der Kollektivvertrag. Sofern dein Betrieb an einen Kollektivvertrag gebunden ist, regelt dieser die Beschäftigungsgruppen und dein Mindestgehalt. Jedem Unternehmen steht natürlich frei, einem ausgelernten Zahntechniker /einer ausgelernten Zahntechnikerin gemäß der Qualifikation auch mehr zu bezahlen.
In zahntechnischen Labors können Zahntechniker / Zahntechnikerinnen zu AbteilungsleiterInnen, CheftechnikerInnen oder BetriebsleiterInnen aufsteigen. Generell sind die Aufstiegsmöglichkeiten vom jeweiligen Betrieb abhängig.
Auch in diesem Beruf ist die Bereitschaft zur Weiterbildung und die Offenheit für Neuerungen für eine erfolgreiche Berufsausübung vorteilhaft. Die Arbeitsmethoden der Zahntechniker / Zahntechnikerinnen werden ständig der neuen technischen Entwicklung angepasst, weshalb kontinuierliche Fort- und Weiterbildung in diesem Beruf notwendig ist. Zusätzlich entwickeln sich auch die Werkstoffe weiter, mit denen gearbeitet wird. Bereiche, in denen Lehrgänge, Seminare oder Kurse angeboten werden, sind beispielsweise Kunststoff- und Keramikverblendtechnik, Keramikinlay, Kieferorthopädie in der Zahntechnik, Digitalisierung und virtuelle Simulation, aber auch Teilprothetik und Totalprothetik. Die Dentalindustrie bietet darüber hinaus oft Einführungskurse für neue Materialien an.
Selbstständig kannst du diesen Beruf als GewerbeinhaberIn, GeschäftsführerIn oder PächterIn im Handwerk “Zahntechniker” ausüben. Voraussetzung dafür ist die Meisterprüfung.