Passende Versicherungen zum Start in die Ausbildung
Wenn der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde, beginnt für frisch gebackene Lehrlinge ein neuer Lebensabschnitt. Mit dem Start in die Karriere sollten sich Auszubildende auch um den eigenen Versicherungsschutz Gedanken machen. Um existenziell abgesichert zu sein, spielen in erster Linie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die Krankenversicherung, eine Berufshaftpflichtversicherung und eine private Haftpflichtversicherung eine wichtige Rolle.
Mit der Berufshaftpflichtversicherung sorglos durch die Ausbildung
Wird während der Ausbildung ein Schaden verursacht, müssen die Kosten für den Ersatz selbst getragen werden. Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt jedoch für selbst erwirkte Mängel auf, deshalb ist der Abschluss einer solchen Versicherung für Lehrlinge ratsam. Da die klassische Privathaftpflicht im Beruf verursachte Schäden vom Versicherungsschutz ausschließt, sind Auszubildende damit auf der sicheren Seite. Vor allem in handwerklichen Berufen kommt es schnell mal zu Schäden an Maschinen und am Material. Aber auch im Büro kann es zu Unfällen kommen. Ein unachtsamer Griff und der verschüttete Kaffee versetzen dem Computer einen Todesstoß. Die Kosten für den Ersatz machen Lehrlingen besonders zu schaffen, da deren Gehälter bekanntlich sehr gering ausfallen. Weitere Informationen zur Berufshaftpflichtversicherung gibt es hier.
Die Krankenversicherung ist Pflicht
Auch für Auszubildende ist die Krankenversicherungspflicht ein Muss und gesetzlich vorgeschrieben. Wer in seiner Ausbildung pro Monat mehr als 450 Euro verdient, kann nicht mehr über seine Eltern mitversichert werden. Der Lehrling scheidet in diesem Fall praktisch aus der Familienversicherung aus. Für die Wahl der Krankenkasse haben Azubis nach Ausbildungsbeginn genau 14 Tage Zeit. Lehrlinge dürfen jedoch aufgrund ihres Einkommens und ihres Status keine private Krankenversicherung abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Tarife und Leistungen, deshalb lohnt ein Vergleich. Wenn sich Auszubildende vor dem Arbeitsbeginn nicht für eine Krankenkasse entscheiden, legt der Arbeitgeber für den neuen Mitarbeiter eine Versicherung fest. Um die Wahl zu haben, ist deshalb ein rechtzeitiges Kümmern angebracht. Mit der Krankenversicherung sind Unfälle im Ausland nicht unbedingt abgesichert. Wer in ferne Länder reist, der braucht in den meisten Fällen noch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Medizinische Behandlungen im Urlaub sind damit deutlich günstiger.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Notfall
Wer nach einer Krankheit oder nach einem Unfall erwerbsunfähig wird, bekommt nach einer kurzen Übergangszeit von der gesetzlichen Krankenversicherung kein Krankengeld mehr. An dieser Stelle greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Dauerhaft nicht arbeiten zu können, stellt auch Azubis vor ein großes finanzielles Problem. Oftmals haben Lehrlinge keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Solche Maßnahmen sind erst nach einigen Jahren im Arbeitsleben vorgesehen. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist durchaus sinnvoll. Zu Beginn der Ausbildung machen sich Lehrlinge kaum Gedanken über das Thema Erwerbsunfähigkeit. Um auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, ist eine entsprechende Versicherung zu empfehlen. Die Beiträge sind vom Beruf abhängig. Körperlich anstrengende Jobs sind meist teurer als Aktivitäten am Schreibtisch.
Auf die klassische Haftpflichtversicherung nicht verzichten
Mit einer privaten Haftpflichtversicherung lassen sich selbst verursachte Missgeschicke in der Freizeit absichern. Als Lehrling ist man nicht selten über die Familie versichert. Manchmal auch mit einem Alter von über 18 Jahren, sofern sich der Nachwuchs in der Ausbildung befindet. Bevor eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte deshalb erst einmal der Versicherungsschutz der Eltern geprüft werden. Für die kleinen und großen Missgeschicke im Alltag steht die private Haftpflicht gerade. Tarife mit geringer Selbstbeteiligung sind ab etwa 50 Euro im Jahr zu bekommen. Selbst verursachte Schäden während der Ausbildungszeit sind in der Regel von einer privaten Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen.